Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Natas Media, Inh. Tim Rill

 

§1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit

Natas Media, Inhaber Tim Rill, Weberstraße 23a, 36160 Dipperz

Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zwar gegenüber Kaufleuten/Unternehmern, juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Kunde).

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, einschließlich etwaiger Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen.

2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von Natas Media vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) bekannt begeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen diesen schriftlich oder in Textform widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

 

§2 Zustandekommen des Vertrages

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung unsererseits in schriftlicher Form oder in Textform zustande. Übersenden wir ausnahmsweise keine Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag durch Übersendung einer (Teil-) Vorschussrechnung zustande.

2. An die in unseren Angeboten enthaltenen Preise ist Natas Media längstens sechs Wochen ab Ausstellungsdatum des Angebots gebunden.

3. Die Vertragsparteien vereinbaren für Ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform.  E-Mail ist der Schriftform gleichzusetzen. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Etwaige Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

4. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages.

 

§3 Leistungsumfang

1. Die von Natas Media zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem übersandten Angebot, oder –falls vorhanden– aus einer gesonderten individualvertraglichen Vereinbarung.

2. Der Auftraggeber vergütet Natas Media für den Arbeits- und Zeitaufwand, welcher zur Erstellung der vereinbarten Produkte benötigt wird, nicht für die Produkte selbst. Diese verbleiben Eigentum von Natas Media nach §9. Der Auftraggeber erhält nach vollständigem Zahlungseingang, sofern im gestellten Angebot nicht anders ausgewiesen, die allgemeinen Nutzungsrechte nach §11.

3. Ist Natas Media die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

4. Der Auftraggeber stellt Natas Media sämtliche für die ordnungsgemäße Produktion erforderlichen Objekte (wie Produkte in ausreichender Menge, Glasware, Dekorationsmaterial etc.) kostenfrei zur Verfügung. Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten für Verpackung und Versand. Sollte eine Rücksendung dieser Gegenstände gewünscht sein, ist dies rechtzeitig vor Produktionsbeginn anzukündigen.

 

§4 Lieferzeit

1. Etwaige Liefertermine für die zu erbringenden Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Beginn etwaig vereinbarter Lieferfristen setzt die Abklärung sämtlicher technischer und gestalterischer Fragen voraus. Weiterhin beginnen etwaige Lieferfristen erst nach Bereitstellung sämtlicher für die Vertragsdurchführung relevanter Objekte, Dateien und Informationen.

2. Lieferfristen beginnen frühstens ab vollständigem Eingang der Anzahlung nach §6 Abs. 3.

3. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

4. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

§5 Vertragsdauer, Kündigung, Rücktritt

1. Wurde der Vertrag für eine einmalige Dienstleistung geschlossen, endet er nach vollständigen Zahlungseingang, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2. Für wiederkehrende Dienstleistungen wird der Vertrag für den im Angebot aufgeführten Zeitraum geschlossen.

3. Eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund kommt insbesondere ein erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrags in Betracht, der eine weitere Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien unmöglich macht.

4. Die Kündigung bedarf der Textform.

5. Im Falle der Kündigung gemäß Abs. 3 sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen von Natas Media zu vergüten.

 

§6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Kündigung seitens des Auftraggebers

1. Die erbrachten Leistungen werden auf Grundlage der im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung mitgeteilten Preise abgerechnet.

2.  Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

3. Zahlungen sind vom Auftraggeber wie folgt zu leisten:  50% der vereinbarten Summe sind innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss zu entrichten. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen.

4. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so ist bereits erbrachter Zeitaufwand voll zu entschädigen. Andernfalls sind folgende Entschädigungen fällig:

30 Tage vor vereinbartem Liefertermin: 50% des Auftragswertes

<15 vor vereinbartem Liefertermin: 100% des Auftragswertes

 

§7 Nebenkosten

1. Bei Produktionen außerhalb des Firmengeländes von Natas Media werden Wegstrecken von An- und Abfahrt mit 0,50€ je km berechnet.

2. Sollte für die gebuchte Produktion zusätzliches Material (z.B. Equipment, Dekoration etc.) benötigt werden, wird dies, nach vorheriger Rücksprache, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

§8 Geheimhaltung / Datenschutz

1. Natas Media verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um betriebliche Angelegenheiten des Auftraggebers, oder dessen Geschäftsverbindungen mit anderen handelt. Für die Erfüllung des Auftrags ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden erforderlich. Hierbei sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf den Kunden beziehen. Verarbeitung ist jeder Vorgang, im Zusammenhang mit diesen Daten, also insbesondere das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Löschen oder Vernichten von Daten. Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Pflichten aus dem Auftragsverhältnis erhoben. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Dies betrifft auch insbesondere das Recht am persönlichen Bild.

Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Beschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch den Auftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie dem Auftragnehmer ein.

Allein der Auftraggeber ist für den Inhalt von zur Weiterverwendung gelieferter Medien verantwortlich. Soweit der Auftragnehmer wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen entsprechenden Ansprüchen frei.

Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an den Auftragnehmer gestellten Forderungen jedweder Art bezüglich der Rechte Dritter. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, die Rechteeinholung und deren Verwendung.

 

§9 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellungen des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Alle Wünsche und Details, wie z.B. Deko, Farben, Blickwinkel, Füllstände, Beleuchtungstechniken, Hintergründe, Untergründe etc., sind rechtzeitig vor Produktionsbeginn in einem schriftlichen Briefing festzuhalten und mit dem Auftragsnehmer abzustimmen. Alles darüber hinaus unterliegt der künstlerischen Freiheit. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, mögliche Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen.

2. Tritt wider Erwarten bei der Herstellung der bestellten Produkte ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Lieferung des Medienmaterials. Der Auftragnehmer haftet nicht bei technischen Störungen, Verhinderung der Aufnahmen durch höhere Gewalt, Stromausfall, Unfall, Krankheit oder Tod. Schadensersatz durch technische Probleme leistet der Auftragnehmer nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von finanzieller „Minderung“ nach §441 BGB. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

3. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Natas Media uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.

4. Für solche Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Natas Media, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von Natas Media auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

5. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Abs. 1 noch von Abs. 2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet Natas Media gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

6. Natas Media übernimmt keinerlei Haftung für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen (Texte, Skripte) und Materialien. Natas Media geht von der inhaltlichen Richtigkeit der überlassenen Materialien und Informationen aus. Natas Media ist insbesondere nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf Richtigkeit und/oder mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollte Natas Media von Dritten wegen Rechtsverstößen in vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten in Anspruch genommen werden (z.B. Urheberrechtsverletzungen), so stellt der Kunde Natas Media im Innenverhältnis von sämtlichen diesbezüglichen Schadenersatzansprüchen frei.

7. Natas Media führt keine Rechtsberatung durch. Sie übernimmt insbesondere keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit der im erstellten Online-Shop oder der erstellten Website verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, der Widerrufsbelehrung, des Impressums oder den Datenschutzangaben oder sonstigen Inhalten oder Texten des Auftraggebers.

8. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht zu prüfen, ob er die von ihm verwendeten Logos, Marken, Bilder, Texte etc. tatsächlich verwenden darf. Hierfür übernimmt Natas Media keine Haftung.

9. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§10 Urheberrecht, Eigentum, Nutzungsrecht

1. Das von Natas Media produzierte Ausgangsmaterial (Rohmaterial), sowie Arbeitsdateien jeglicher Art, unabhängig von dem technischen Format, verbleiben im Eigentum von Natas Media.

2. Sämtliches geliefertes Foto- und Filmmaterial, sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben das Eigentum von Natas Media.

3. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Objekten. Eine Änderung, Vervielfältigung oder Verwendung der übermittelten Dateien in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, welche nicht in der Nutzungslizenz erfasst sind, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Natas Media nicht gestattet.

 

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage und sozialen Netzwerken oder bei sonstigen Darbietungen das erstellte Bildmaterial zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

 

 

 

 

§11 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen / Rügepflicht

1. Korrekturen und Änderungen sind, soweit sie 10 % des Auftragswerts nicht überschreiten, in den pauschalen Angebotspreisen enthalten.

2. Bei Überschreitung wird der Kunde über die Erhöhung informiert und dies mit ihm weiter abgestimmt.

3. Es können nur Korrekturen angeboten werden, welche in der digitalen Postproduktion umgesetzt werden können. Bei Beanstandungen, welche eine erneute physische Produktion bedürfen, greift §10 Abs. 1 und müssen gesondert vergütet werden.

4. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Empfang, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und Mängel, soweit sie offensichtlich sind, unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

5. Die Abnahme erfolgt durch einen Freigabevermerk oder durch beanstandungslose Entgegennahme.

6. Geht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine Mängelrüge bei Natas Media ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.

 

7. Berechtigte Beanstandungen, die rein technische Fehler des Bild- und Videomaterials betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt das Bild- bzw. Videomaterial als ordnungsgemäß und wie vereinbart zugegangen.

8. Die digitalen Daten werden beim Auftragnehmer nach 90 Tagen aus Gründen der Speicherkapazitäten gelöscht. Beanstandungen von anderer als rein technischer Art werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt. Sollen die digitalen Daten länger als 90 Tage vom Auftragnehmer gespeichert werden, so wird die Datenspeicherung mit 80€ pro Jahr berechnet. Dies ist rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist anzumerken.

§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

2. Gerichtsstand ist der Sitz von Natas Media, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist.

 

 

 

 

§13 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

 

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